Einladung zur außerordentlichen Jahreshauptversammlung

22.10.2010 (bitte Termin auch am Ende der Seite beachten!)
Einladung zur außerordentlichen Jahreshauptversammlung
Verschmelzung des TC Westerham e.V. mit dem TV Feldkirchen 1903 e.V.
Liebe Mitglieder des TC Westerham,
aufgrund der jetzt vorliegenden erforderlichen notariellen Dokumente erhalten Sie/Ihr hiermit eine neue Einladung zu unserer außerordentlichen Hauptversammlung am
Montag, den 08.11.2010 um 19:00 Uhr
im Tennisstüberl in Feldolling statt.
Die Integration des TC Westerham e.V. in den TV Feldkirchen Sparte Tennis soll in Form einer „Verschmelzung durch Aufnahme“ erfolgen. Dies bedeutet, dass der aufnehmende Verein TV Feldkirchen Rechtsnachfolger des TC Westerham e.V. wird und somit alle Rechte und Pflichten übernimmt. Dies gilt auch für die zukünftige Rolle des TV Feldkirchen Sparte Tennis in unserem Dachverein mit Bruckmühl, welcher dann voraussichtlich TC Bruckmühl-Feldkirchen heißen wird.
Am Ende dieses Prozesses soll die Auflösung des TC Westerham e.V. stehen. Die Verschmelzung folgt den Regeln des § 10 unserer Satzung „Auflösung des Vereins“. Demnach müssen bei der Hauptversammlung am 08.11.2010 mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, welche dann der Verschmelzung mit einer ¾ -Mehrheit zustimmen müssen. Sollten nicht 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist die Hauptversammlung nicht beschlussfähig.
In der Hauptversammlung wird die Auflösung des Vereins durch Abstimmung über folgende Vertragsdokumente entschieden:
Verschmelzungsbericht: Beschreibung der Notwendigkeit einer Verschmelzung
Verschmelzungsvertrag: Rechtsverbindliche Vereinbarung über die Verschmelzung
Beide Dokumente liegen bis zur Hauptversammlung in der Tennishalle Feldolling zur Einsichtnahme aus oder können auch über unsere Homepage eingesehen werden.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung ändert sich aufgrund des „neuen“ Begriffes „Verschmelzung“ wie folgt:
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorstandes
Vorstellung des Konzeptes „Verschmelzung“ des TC Westerham in den TV Feldkirchen Sparte Tennis“
3. Bericht des Sportwartes
Auswirkung einer Verschmelzung auf den Dachverein „TC Bruckmühl-Westerham“
4. Diskussion
5. Entscheidung:
Zustimmung zum vorliegenden Verschmelzungsvertrag
6. Wünsche und Anträge
Für den Fall, dass die erste Hauptversammlung nicht beschlussfähig ist, ist gem. §10 unserer Satzung eine zweite Mitgliederversammlung notwendig, bei der nur die anwesenden Mitglieder beschlussfähig sind.
im Tennisstüberl in Feldolling ein.
Die für Sie als Mitglied notwendigen Dokumente liegen zur Einsicht im Tennisstüberl aus.